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Palmbrezeln bei Banzhaf in Heldenfingen

Liebesgruß aus Teig

Die Palmbrezel ist nicht nur ein alter schwäbischer Brauch, sondern für viele Menschen bis heute elementarer Bestandteil der vorösterlichen Zeit. Ursprünglich geht das Gebäck angeblich auf eine altertümliche Liebeserklärung zurück.Einer alten Sage nach spielte dieses besondere Gebäck eine wichtige Rolle für junge Männer, die ihrer Liebsten zum Palmsonntag eine Palmbrezel schenkten. Wurde die Zuneigung erwidert, schenkte die junge Frau zu Ostern ein schön gefärbtes Osterei zurück. Die Rede ist von der Palmbrezel, die nicht nur in altem schwäbischen Brauchtum Fortbestand hat, sondern auch ganz konkret jedes Jahr vor allem zwischen Fasching und Ostern tausendfach verspeist wird.Bäcker Horst Banzhaf aus Heldenfingen versorgt seine Kunden jedes Jahr mit Palmbrezeln, und lässt sich dabei auch dieses Jahr nicht von der mittlerweile dritten Absage des Heldenfinger Brezgenmarktes aufhalten. Seine Bäckerei ist seit 62 Jahren ebenfalls auf dem Markt vertreten, der urkundlich zum ersten Mal im Jahr 1533 erwähnt wird. „Das mit dem Liebesgruß ist vielleicht kein so gängiger Brauch mehr, das war vor unserer Zeit“, sagt der Bäcker. „Aber bis heute holen sich in dieser Zeit alle Leute einmal eine Brezel.“Mit dem Ende der Faschingszeit beginnt für Banzhaf jedes Jahr die Arbeit an den Palmbrezeln: „Es ist natürlich ein saisonales Gebäck, die Hochzeit ist immer in der Osterzeit.“ Dabei verschickt er die Brezeln sogar weit über die Landkreisgrenzen hinaus. „Ich hatte zum Beispiel auch schon Bestellungen aus Chemnitz. Das sind oftmals Leute, die früher hier gewohnt haben und in der neuen Heimat ihre Palmbrezeln vermissen“, so Banzhaf. Glücklicherweise sei das Verschicken gar kein Problem, denn die Brezeln sind auch nach einem Tag noch ganz frisch. Nach Ostern lasse das Interesse dann wieder nach. „Das ist für viele Leute eben etwas ganz Besonderes, und jedes Jahr bekomme ich pünktlich wieder die Anfragen, ob ich schon mit dem Backen angefangen habe. Dann sind die Leute wieder heiß drauf“, sagt Banzhaf.

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Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Heidenheimer Zeitung GmbH & Co. KG die dazu erforderlichen Daten für den Zeitraum des Gewinnspiels erhebt, verarbeitet und einen Monat über das Ende des Gewinnspiels hinaus speichert. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 DsGvo. Die Gewinner sind mit der Veröffentlichung ihres vollständigen Namens im Printprodukt NEUE WOCHE sowie den Online-Seiten und Social-Media-Kanälen einverstanden. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten der Teilnehmer an Dritte findet nicht statt. Der Teilnehmer hat die Datenschutzerklärung (www.hz.de) gelesen und akzeptiert.

Rechtsweg und Ausgleichsklausel

Der Rechtsweg bei diesem Gewinnspiel ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
  

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